Familienpsychologisches Gutachten wenn es um Sorgerecht oder Umgangsrecht geht
Sorgerecht und Umgangsrecht – familienpsychologisches Gutachten
Manchmal sind die Elternteile so zerstritten oder eben schlicht gegenteiliger Auffassung wie das Kind oder die Kinder erzogen werden sollen und welchen Umgang sie mit welchem Elternteil wie und wie lange haben, so daß hier das Gericht bemüht werden muß. Das Familiengericht versucht dann zunächst beider Parteien zur „Vernunft“ zu bringen und eine Einigung herbeizuführen. Wenn auch das nicht funktioniert, kann das Gericht einen Gutachter hinzuziehen. Es kommt zu einem familienpsychologisches Gutachten.
Ein familienpsychologisches Gutachten ist eine fachliche Beurteilung, die von einem Psychologen oder einer Psychologin erstellt wird, um Informationen über die familiäre Situation in einem rechtlichen Kontext bereitzustellen.
Das Gutachten zielt darauf ab, die Interessen und Bedürfnisse der beteiligten Kinder zu berücksichtigen und Empfehlungen für die bestmögliche Lösung im Sinne des Kindeswohls zu geben. Hierzu werden oft verschiedene Methoden wie Interviews, Beobachtungen, psychologische Tests und manchmal auch Gespräche mit den beteiligten Eltern angewendet.
Das Ergebnis kann völlig offen sein – auch sich ggf. gegen die Wünsche beider Elternteile richten.
In Bezug auf die Kosten können familienpsychologische Gutachten recht teuer sein. Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Dauer der Untersuchung, die Komplexität des Falls und die Honorarsätze des beauftragten Psychologen.
Die Kosten werden in der Regel von den beteiligten Parteien, also den Eltern oder gegebenenfalls anderen Familienmitgliedern, getragen. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Kosten variieren können und es ratsam ist, sich im Vorfeld über die finanziellen Aspekte zu informieren.
In der Regel ist hier mit Kosten von ca. 2000 – 5000 EUR zu rechnen.
Es ist außerdem möglich, dass in bestimmten rechtlichen Situationen, wenn beispielsweise finanzielle Mittel begrenzt sind, staatliche Unterstützung oder eine Kostenübernahme durch das Jugendamt in Betracht gezogen werden kann. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtzeitig mit einem Anwalt oder einer rechtlichen Beratungsstelle in Verbindung zu setzen.
Nicht immer wird von den Psychologen gut gearbeitet. Wenn schon am Anfang Zweifel an der Neutralität des beauftragten Gutachters oder der Gutachterin bestehen, können diese auch wegen Befangenheit abgelehnt werden.
Unter Umständen sind erhebliche Fehler in einem Gutachten. Da das Gericht in der Regel dann „nur noch“ auf Basis des Gutachtens entscheidet ist höchste Sorgfalt bei der Prüfung des Gutachtens angebracht.