Die Düsseldorfer Tabelle 2021
Wenn es um Unterhalt, vor allem Kindesunterhalt, geht, dann ist im Regelfall die Düsseldorfer Tabelle maßgeblich.
Das OLG Düsseldorf ist hier seit „ewigen Zeiten“ das Maß für die Bemessung des Unterhalts auf Basis des Einkommens des Unterhaltspflichtigen.
Demzufolge gibt es auch im Jahr 2021 wieder eine neue Tabelle, die Sie hier finden können:
Düsseldorfer Tabelle – OLG Düsseldorf
Fragen dazu werden gerne im Rahmen einer Beratung beantwortet.