Die Düsseldorfer Tabelle 2023
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie, die von deutschen Familiengerichten zur Festlegung von Unterhaltszahlungen verwendet wird. Die Tabelle wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Lebenshaltungskosten und Einkommensverhältnisse widerzuspiegeln.
Sie ist nur eine Richtlinie und daher für ein Gericht nicht zwingend anzuwenden.
Die Düsseldorfer Tabelle 2023 bringt einige Änderungen.
Gemäß des 14. Existenzminimumberichts für das Jahr 2024 richtet sich der Mindestunterhalt nach dem des Existenzminimums eines Kindes. Mithilfe einer Rechtsverordnung nach § 1612 a Abs. 4 BGB wurde der Mindestunterhalt auf Basis dieses Berichts festgelegt und entspricht dem Bürgergeld. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wurde in drei Altersstufen festgelegt: bis zum 6. Lebensjahr bei 437 € (bisher 396 €), für 7- bis 12-Jährige bei 502 € (bisher 455 €) und für 13-jährige bis volljährige Kinder bei 588 € (bisher 533 €).
Die Eigenbedarfssätze des Unterhaltspflichtigen wurden in der Düsseldorfer Tabelle 2023 angehoben.
Für Nichterwerbstätige beträgt der notwendige Eigenbedarf nun 1120 € (zuvor 960 €), während er für Erwerbstätige auf 1370 € (zuvor 1160 €) gestiegen ist.
Der angemessene Selbstbehalt wurde ebenfalls von 1400 € auf 1650 € erhöht.
Auch die Selbstbehaltssätze und die in ihnen enthaltenen Unterkunftskosten (Mietkosten) im Bereich des Ehegattenunterhalts wurden entsprechend erhöht.
Die Erhöhung der Unterhaltsbeträge wird zum Teil durch die Anrechnung des erhöhten hälftigen Kindergeldes kompensiert, welches ab dem 1. Januar 2023 bei 250 € liegt und somit 125 € beträgt.
Die „Zahlbeträge“ sind daher wieder am Ende der Tabelle zu finden.
Die aktuelle Tabelle: Düsseldorfer Tabelle 2023