Corona Kinderbonus und der Unterhalt
Der aktuell in Auszahlung befindliche Kinderbonus wegen Corona wird in Höhe von 300 EUR in zwei Raten gezahlt. Die Einordnung dieser Zahlung hat Relevanz für den Kindesunterhalt.
Auch wenn die Alleinerziehenden den Kinderbonus von 300 Euro zwar direkt ausgezahlt bekommen, bleiben davon letztlich nur 150 EUR tatsächlich übrig, da der andere Elternteil wie beim Kindergeld die Hälfte des Kinderbonuses vom Unterhalt abziehen darf. Dies bedeutet natürlich nicht, daß eine Anrechnung zwingend erfolgen muß. Zudem darf keine Kürzung vorgenommen werden, wenn nicht einmal der Mindestunterhalt gezahlt wird. e
Das Familienministerium hat darauf hingewiesen, daß auch freiwillig der komplette Unterhalt gezahlt werden kann bzw. das Geld zum Beispiel “im Rahmen einer gemeinsamen Freizeitaktivität oder zum Kauf nötiger Dinge” für das Kind ausgegeben werden könne.
Dies wäre zweifellos eine sinnvolle Verwendung.
Mai 20, 2020 @ 8:48 am
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